Prüfen von Brandschutznachweisen als Prüfsachverständiger für Brandschutz und Überwachung der Bauausführung

Der Brandschutznachweis dient als Bauvorlage bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben und muss im Vier-Augen-Prinzip geprüft bzw. bescheinigt werden. Für den Bauherrn besteht die Möglichkeit die Prüfung des Brandschutznachweises entweder von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz oder der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vornehmen zu lassen.
Herr Dipl.-Ing. Michael Henle ist durch den Eintragungsausschuss der Bayerischen Architektenkammer als Prüfsachverständiger für Brandschutz anerkannt. Die Prüfung des Brandschutznachweises für Ihr Bauvorhaben kann deshalb auch von uns erbracht werden.
Der Prüfsachverständige prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises. Er hat sich bei der zuständigen Feuerwehr über örtliche Festlegungen, die vorhandene Ausrüstung und die im Brandfall zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte zu informieren sowie die von der Feuerwehr zur Wahrung der Belange des Brandschutzes erhobenen Forderungen zu würdigen. Des Weiteren hat er die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich des von ihm bescheinigten Brandschutznachweises zu überwachen.
Bereits während der Vorplanung können Sie mit uns erste Abstimmungen zu komplexen Sachverhalten oder zu Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen treffen.

Wir prüfen und bescheinigen den Brandschutz für folgende prüfpflichtige Bauvorhaben im Bundesland Bayern:

  • Gebäude der Gebäudeklasse 5
  • Mittel- und Großgaragen gemäß GaStellV
  • alle Sonderbauten gemäß Art. 2 (4) BayBO
  • Des Weiteren prüfen und bescheinigen wir Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen für nicht prüfpflichtige Bauvorhaben bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 4.

Prüfsachverständige und Prüfingenieure sind in den Bundesländern gegenseitig anerkannt. Die Möglichkeit der Prüfung des Brandschutzes durch Prüfsachverständige ist in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich. Sprechen Sie uns zu Ihrem konkreten Bauvorhaben einfach an und wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten einer Prüfung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren.

 

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