Erstellen von Feuerwehrplänen für den Einsatz der Feuerwehr
Feuerwehrpläne sind bauordnungsrechtlich erforderlich bei Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr. Sie können außerdem bei Vorliegen eines hohen Gefahrenpotentials im Rahmen eines Brandschutzkonzepts oder von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden.
Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Vorbereitung ihres Einsatzes und zur schnellen Orientierung im Gebäude. Sie sollen eine schnelle und zielgerichtete Brandbekämpfung und ebensolche Rettungsmaßnahmen ermöglichen. Hierzu enthalten die Feuerwehrpläne insbesondere auch Angaben zu speziellen Gefahrenbereichen und sonstigen Besonderheiten auf dem Gelände und im Gebäude.
Um der Feuerwehr ein zielgerichtetes Vorgehen zu ermöglichen, müssen die Feuerwehrpläne in normgerechter Form erstellt werden, damit Gefahrenschwerpunkte sofort erkannt und die richtigen Maßnahmen unter Einsatz der richtigen Löschmittel ergriffen werden können.
Wir unterstützen Sie durch Erstellen objektbezogener Feuerwehrpläne nach den Vorgaben der DIN 14095 und in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle. Ebenso können wir die in Abständen von höchstens 2 Jahren vorgeschriebene Prüfung auf Aktualität sowie die bei baulichen Änderungen erforderliche Aktualisierung der Feuerwehrpläne übernehmen.
Die bei bestimmten Gebäuden erforderlichen weiteren Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes – das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und einer Brandschutzordnung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten incl. Durchführung der mindestens einmal jährlich erforderlichen Unterweisungen der Mitarbeiter – gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.