Erstellen von fachlichen Stellungnahmen zu brandschutztechnischen Fragestellungen
Brandschutztechnische Fragestellungen zu einzelnen oder speziellen Themen können zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten auftreten: Zum einen bei der Planung, z.B. hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, und zum anderen bei der Ausführung, z.B. bezüglich der fachgerechten Umsetzung von Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept oder aus der Baugenehmigung.
Insbesondere bei Sanierungen treten oft vielfältige und komplexe Fragestellungen auf, bei denen z.B. zu beurteilen ist, ob die vorgesehenen Umbauten oder Änderungen in dem bestehenden Gebäude den heutigen brandschutztechnischen Anforderungen genügen müssen oder ob Bestandsschutz geltend gemacht werden kann. Auch die brandschutztechnisch fachgerechte Integration neuer Bauteile in den Bestand kann eine frühzeitige Prüfung der Umsetzbarkeit erfordern.
Wir beraten Sie bei Ihrem Bauvorhaben kompetent und lösungsorientiert zu allen Detailfragen. Hierzu gehören beispielhaft Anfragen von Objekt- oder Fachplanern hinsichtlich der brandschutztechnischen Umsetzung einzelner Anforderungen bis hin zur ausführungsreifen Lösung oder auch die Prüfung, ob die vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise für die jeweilige Einbausituation geeignet sind.
Bei komplexen Bauvorhaben können wir Ihnen auch eine begleitende Beratung für die gesamte Phase der Ausführungsplanung anbieten.