Erstellen von Brandschutzordnungen mit Regelungen zur Brandverhütung zum Verhalten im Brandfall
Brandschutzordnungen sind erforderlich bei vielen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr sowie bei vielen Arbeitsstätten. Eine Brandschutzordnung enthält sowohl Hinweise auf Maßnahmen, die Brände verhindern sollen, als auch Anweisungen zum Verhalten im Brandfall.
Wir unterstützen Sie durch Erstellen einer auf die spezifischen Gegebenheiten in Ihrem Gebäude ausgerichteten Brandschutzordnung nach den Vorgaben der DIN 14096. Ebenso können wir die in Abständen von höchstens 2 Jahren vorgeschriebene Prüfung auf Aktualität sowie die bei baulichen Änderungen erforderliche Aktualisierung der Brandschutzordnung übernehmen.
Die bei bestimmten Gebäuden erforderlichen weiteren Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes – das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen sowie die Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten inkl. Durchführung der mindestens einmal jährlich erforderlichen Unterweisungen der Mitarbeiter – gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.